Ulla Schuck
Dipl. Ingenieurin (FH)
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Gemäß Beschluss des Bundesrates vom 25. April 2007 und Bundestages vom 27. Juni 2007 ist seit 01. Juli 2008 (Wohngebäude) bzw. ab 01. Juli 2009 (Nichtwohngebäude) ein Energieausweis auch für bestehende Gebäude in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.
Energieausweise müssen bei Bau, Verkauf oder Vermietung eines Gebäudes jedem potenziellen Käufer/Mieter vorgelegt werden.
Ob Mieter oder Käufer, ob Eigentümer oder Wohnungsunternehmen - jeder profitiert vom Energieausweis.
Informationen zu den verschiedenen Ausweisarten erhalten Sie hier 
Für welche Gebäude welcher Ausweis erstellt werden muss, erfahren Sie hier 
Welche Unterlagen wir für die Erstellung benötigen, zeigen wir Ihnen hier 