Ihre Ansprechpartnerin

Ulla Schuck
Dipl. Ingenieurin (FH)
T  +49 6132 43682 26
uschuck@innax.de

Die HKVO

Neuregelung des Umlagemaßstabes bei der Heizkostenverteilung - lesen Sie mehr dazu

ENERGIEAUSWEISE

bild-2-bei-3Gemäß Beschluss des Bundesrates vom 25. April 2007 und Bundestages vom 27. Juni 2007 ist seit 01. Juli 2008 (Wohngebäude) bzw. ab 01. Juli 2009 (Nichtwohngebäude) ein Energieausweis auch für bestehende Gebäude in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.

Energieausweise müssen bei Bau, Verkauf oder Vermietung eines Gebäudes jedem potenziellen Käufer/Mieter vorgelegt werden.

Ihre Vorteile

  • Der bedarfsorientierte Energieausweis liefert Ergebnisse unabhängig vom Mieter-/Nutzerverhalten.
  • Der Energieausweis Basis ist eine kostengünstige Variante zur energetischen Bewertung von Immobilien.
  • Der Energieausweis enthält detaillierte Vorschläge zur Verbesserung und zusätzlich erzielbare prozentuale Energieeinsparung, erforderliche Investitionskosten und Amortisationszeit je Maßnahme.
  • informiert objektiv und zeigt Einsparpotenziale auf
  • dokumentiert den Stand der Technik Ihres Eigentums
  • dient als wichtiges Marketinginstrument
  • ist ein aktiver Beitrag für den Umweltschutz

Ob Mieter oder Käufer, ob Eigentümer oder Wohnungsunternehmen - jeder profitiert vom Energieausweis.

Informationen zu den verschiedenen Ausweisarten erhalten Sie hier  

Für welche Gebäude welcher Ausweis erstellt werden muss, erfahren Sie hier 

Welche Unterlagen wir für die Erstellung benötigen, zeigen wir Ihnen hier